Kieferorthopädie +
Gesichtschirurgie

Das Prognath-Konzept in Bayern

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben nach § 29 SGB V einen Anspruch auf kieferorthopädische Versorgung in medizinisch begründeten Indikationsgruppen KIG, bei denen eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Nach §12 SGB V müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. Diese gesetzlich gesicherten Regelgrundleistungen  in der Kieferorthopädie werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen, wenn ein entsprechender Schweregrad der Zahn- und Kieferfehlstellung, d.h. ein KIG-Wert >= 3 vorliegt .

 

Abb. KIG-Tabelle

Leistungen, die mit den Regelgrundleistungen vergleichbar sind und sich in der Durchführungsart durch eine komfortablere oder schnellere Behandlung  oder durch  Behandlungsmittel unterscheiden, die jedoch nicht im Leistungskatalog der Regelgrundleistungen enthalten sind, z.B. festsitzende Geräte wie Komfort-Brackets und -bögen, der BioBiteCorrector oder der Benslider, werden als sog. Mehrleistungen oder Zusatzleistungen oder außervertragliche Leistungen (AVL bzw. IGel) bezeichnet. Nicht enthalten sind lediglich nur folgende Komfortgeräte wie Invisalign, Prognath-Aligner, skelettal verankerte MiniPins, durchsichtige Brackets. Diese Mehrkosten für eine qualitativ höhere Behandlung haben die Versicherten selbst zu tragen. Die Mehrkosten bewegen sich in Bayern im Bereich zwischen 1.500 bis 3.000 EUR bei einer  kieferorthopädischen Behandlung.

Prognath ist  im Jahre 2004 Kooperationen mit der AOK Bayern, TK, BMW BKK und SVLFG eingegangen. Vorteil dieser Kooperationen ist, dass auch die Mehrleistungen oder Zusatzleistungen oder außervertragliche Leistungen (AVL) von den Kooperationskassen übernommen werden. Damit profitieren die Versicherten der Kooperationskassen von Mehrleistungen, die Prognath anbietet. Wenn Sie hierzu weiterführende Informationen benötigen, so fragen Sie uns und kommen Sie zu uns! Wir nehmen uns Zeit!

Oft gefragt zum Thema Zahnspange für Kinder

Der Weg zum Kieferorthopäden kann schon ab vier Jahren beginnen. Der Behandlungszeitpunkt richtet sich nach der Zahn- und Kieferfehlstellung. Schwerwiegende Kieferfehllagen können und sollten vor allem schon im frühen Alter therapiert werden. Es kann daher notwendig sein, dass eine erste Behandlung schon im Milch- bzw. im frühen Wechselgebiss zwischen dem 4. und 8. Lebensjahr begonnen wird.

Die Milchzähne haben die Aufgabe den Platz für die bleibenden Zähne freizuhalten. Führt ein frühzeitiger Milchzahnverlust durch Traumata (Unfall) oder Karies zu Lücken, sollte umgehend ein Lückenhalter eingesetzt werden, um den Nachfolgenden bleibenden Zahn den Platz zu gewährleisten. Erfolgt dies nicht, können die hinteren Zähne nach vorne wandern und später im bleibenden Gebiss zu einem erheblichen Platzmangel führen.

Nehmen wir uns die Zeit. Eine detaillierte Befundaufnahme und Darstellung des Fehlbisses ihres Kindes ist die wichtigste Grundlage für eine geeignete Auswahl der Therapiemittel und somit das erfolgreiche Erreichen des Behandlungszieles. Wir greifen auf ein umfangreiches Behandlungsrepertoire zurück und entscheiden uns mit Ihnen und Ihrem Kind zusammen für den bestmöglichen Weg.

Die Milchzähne haben die Aufgabe den Platz für die bleibenden Zähne freizuhalten. Führt ein frühzeitiger Milchzahnverlust durch Traumata (Unfall) oder Karies zu Lücken, sollte umgehend ein Lückenhalter eingesetzt werden, um den Nachfolgenden bleibenden Zahn den Platz zu gewährleisten. Erfolgt dies nicht, können die hinteren Zähne nach vorne wandern und später im bleibenden Gebiss zu einem erheblichen Platzmangel führen.

Nehmen wir uns die Zeit. Eine detaillierte Befundaufnahme und Darstellung des Fehlbisses ihres Kindes ist die wichtigste Grundlage für eine geeignete Auswahl der Therapiemittel und somit das erfolgreiche Erreichen des Behandlungszieles. Wir greifen auf ein umfangreiches Behandlungsrepertoire zurück und entscheiden uns mit Ihnen und Ihrem Kind zusammen für den bestmöglichen Weg.

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