Allgemeine Fragen für kieferorthopädischen Behandlung

Der Weg zum Kieferorthopäden soll schon ab sechsJahren mit einer Kontrolle beginnen. Der Kieferorthopäde kann schnell erkennen, ob das Kieferwachstum und die Zahnentwicklung auf dem guten Weg sind. In der Regel erfolgt ein Kontrollbesuch entsprechend des vom Kieferorthopäden festgesetzten Kontrollintervalls. Damit verpassen Sie keine Gebissfehlentwicklung Ihres Kindes. Falls eine Gebissfehlentwicklung festgestellt werden sollte, werden geeignete kieferorthopädische Maßnahmen im Rahmen der Prävention durchgeführt, um die Natur in die richtige Richtung zu steuern. Auf diese Weise können spätere, langwierige kieferorthopädische Behandlungen vermieden werden. Schwerwiegende Gebissfehlentwicklungen sollten bereits im frühen Kindesalter therapiert werden. Es kann daher notwendig sein, dass eine erste Behandlung schon im Milch- bzw. im frühen Wechselgebiss zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr als sog. Frühbehandlung begonnen wird.
Die Kontrolluntersuchungen und notwendigen Behandlungen im Rahmen der Prävention und Kurzbehandlungen werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Wurde der Zeitpunkt der Prävention von erworbenen Malokklusionen verpasst oder liegen genetische, unbeeinflussbare Ursachen zugrunden, wird ein kieferorthopädische Behandlung in der Regel ab der späten Wechselgebissphase, ca. ab dem 10. Lebensjahr durchgeführt. Der Behandlungszeitpunkt richtet sich nach der Zahn- und Kieferfehlstellung.

Die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern wird in mehreren Stufen durchgeführt, die sich nach dem Entwicklungsstand der Zähne richten, angefangen bei den Milchzähnen bis hin zu den permanenten Zähnen. Generell dauert die Behandlung länger als bei Erwachsenen, üblicherweise zwischen zwei und drei Jahren. Während dieser Zeit werden sowohl herausnehmbare als auch feste Zahnspangen verwendet.

Gesetzliche Regelgrundversorgung: Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben nach § 29 SGB V einen Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung. Der Anspruch besteht in medizinisch begründeten Indikationsgruppen (siehe Abb. KIG-Tabelle), bei denen eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die sowohl das Kauen, das Beißen oder Sprechen beeinträchtigt. Bei dem Leistungsanspruch handelt es sich um eine Regelgrundversorgung.
Der Anspruch auf die kieferorthopädische Behandlung besteht grundsätzlich nur für die Versicherten, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In Ausnahmefällen könne auch Leistungen in Anspruch genommen werde, wenn eine kombiniert kieferorthopädische-kieferchirurgische Behandlung notwendig wird; dazu muss das skeletale Wachstum abgeschlossen sein, was meist erst nach dem 18 Lj. der Fall ist.

Eigenanteil des Versicherten

Nach § 29 Abs. 2 SGB V müssen Versicherte einen Anteil von 20 Prozent der Kosten als Eigenanteil leisten. Der Eigenanteil ist an den Vertragszahnarzt zu entrichten und wir von ihm vierteljährlich in Rechnung gestellt.
Sofern mindestens zwei Kinder mit ihrem Erziehungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt leben, ist für das zweite und jedes weitere Kind nur noch ein Eigenanteil von 10 Prozent zu leisten.
Nach erfolgreichen Abschluss der Behandlung wird Ihnen der Eigenanteil von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.

In der Kieferorthopädie gibt es neben der Regelgrundversorgung der gesetzlich Versicherten,private Zusatzleistungen oder auch Außervertragliche Leistungen (AVL) genannt. AVL ergänzen eine kieferorthopädische Behandlung, um die Behandlung schneller, komfortabler und vor allem unabhängiger von der Mitarbeit Ihres Kindes zu machen. Diese Leistungen stellen wir Ihnen vor und können auf Wunsch individuell ausgesucht werden.
Wir bieten folgende private Zusatzleistungen oder AVL an:
– Bracketumfeldversiegelung: zur Vermeidung von Karies und Verfärbungen der Zähne.
– Mini Speed Brackets: für eine wesentlich einfachere Mundhygiene und schnelleren Zahnbewegungen
– Keramik Speed Brackets: die neben den Vorteilen der Mini Speed Brackets zudem fast unsichtbar sind
– Supraelastische Bögen: für geringe, schonende und somit annähernd schmerzfreie Kräfte auf die Zähne.
– Miniimplantate: zur maximalen, skelettalen Verankerung
– Festsitzende Hilfsmittel: zur Lage Korrektur des Unterkiefers
– Behandlung mit durchsichtigen Schienen: z.B. SPARK
– Festsitzende Retainer

Kieferorthopädie für Erwachsene

Ein wesentlicher Unterschied in der kieferorthopädischen Behandlung von Erwachsenen im Vergleich zu jüngeren Patienten besteht darin, dass die Kieferknochen bei Erwachsenen bereits stärker verfestigt sind und die Gewebereaktionen aufgrund des Alters eingeschränkt sein können. Dies kann zu einer verlängerten Behandlungsdauer führen. Zusätzlich können fehlende, lockere oder beschädigte Zähne sowie Entzündungen des Zahnfleisches oder des Zahnhalteapparates die Behandlung weiter komplizieren. Trotzdem sind kieferorthopädische Eingriffe fast in jedem Lebensalter durchführbar.

Erwachsene legen oft Wert auf unauffällige Zahnspangen, die ästhetisch ansprechender sind. So wählen Erwachsene dezente Optionen wie Aligner-Schienen (z.B. SPARK®), innenliegende feste Apparaturen (z.B. WIN®) oder zahnfarbeneBrackets. Die für Erwachsene geeigneten Zahnspangen werden auch in diesem Artikel näher beschrieben.

Anders als bei Kindern und Jugendlichen, deren kieferorthopädische Behandlungen häufig von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, müssen erwachsene Patienten diese Kosten in der Regel selbst übernehmen. In unserer Praxis Prognath jedoch können wir Ihnen dank spezieller Vereinbarungen mit Herstellern wie WIN® und SPARK erhebliche Materialrabatte anbieten, was die Behandlung für Sie wesentlich kostengünstiger macht.

 

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung variieren, abhängig von der Art der Korrektur, dem Behandlungszeitraum und den verwendeten Materialien. Eine kleinere Korrektur mit einer festen Zahnspange kostet bei uns zwischen 3.800 und 4.500 Euro pro Kiefer. Für umfangreichere Behandlungen, die sowohl den Ober- als auch den Unterkiefer betreffen und ästhetisch anspruchsvollere Methoden umfassen, können die Kosten bis zu 7.000 Euro betragen.

 

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, diese Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen, was Ihnen finanziell weiter entgegenkommt.

Das Prognath-Konzept

Im Prognath-Konzept in Bayern legen wir großen Wert darauf, allen Patienten unabhängig von ihrer finanziellen Situation Zugang zu erstklassiger kieferorthopädischer Versorgung zu ermöglichen. Daher bieten wir flexible Zahlungsoptionen an, um für jede finanzielle Lage ein passendes Preismodell bereitzustellen.

 

Obwohl die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Leistungen oft nur eine Grundversorgung umfassen, setzen wir in unserer Praxis auf fortschrittliche Materialien und innovative, digitale Behandlungsmethoden, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind. Unser Ziel ist es, jedem Patienten, unabhängig von seinem Versicherungsstatus, die gleiche hochwertige Behandlung anzubieten. Dies führt zwar zu privaten Zusatzkosten, ermöglicht uns jedoch, durchgängig hohe Qualitätsstandards und effiziente sowie angenehme Behandlungszeiträume zu gewährleisten.

 

Zu den fortschrittlichen Behandlungsoptionen, die wir anbieten, gehören digitale Verfahren wie Scans und präzise Bracketspositionierungen, sowie spezialisierte Techniken und Materialien wie Retainer, Turbobites, Versiegelungen, Pins mit Suprakonstruktion, superelastische Bögen, selbstligierende Brackets und spezielle kieferorthopädische Zahnreinigungen. Diese Methoden übertreffen die standardmäßige Versorgung und sind Teil unseres Engagements, Ihnen die bestmögliche Behandlung zu bieten.

Wir bieten Finanzierungsmöglichkeiten unter 30€ pro Monat –
falls Ihre Krankenversicherung nicht die gesamten Kosten der Behandlung abdeckt, bieten wir Ihnen dennoch eine flexible Finanzierungsmöglichkeit an. Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse und stellen Ihnen unterschiedliche Ratenzahlungspläne vor. Für eine genauere Beurteilung einer möglichen Kostenübernahme verlangen Versicherungen oft eine individuelle Diagnostik, wie 3D-Scans, Fotos und Röntgenbilder.

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