Zusätzliche Kosten
Die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Leistungen gewährleisten lediglich eine Grundversorgung. Fortschrittliche Materialien und innovative, digitale Behandlungsmethoden sind oft nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Wir bieten selbstverständlich die Möglichkeit, Behandlungen durchzuführen, bei denen keine zusätzlichen Kosten anfallen, unser Anspruch ist es jedoch, alle Patienten gleichermaßen hochwertig zu behandeln, ohne Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten zu machen. Dies ermöglicht es uns, eine konstant hohe Qualität mit möglichst kurzen und angenehmen Behandlungszeiten zu bieten. Demzufolge können für Behandlungsmethoden und Materialien, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden, private Zuzahlungen erforderlich sein. Dazu gehören unter anderem digitale Behandlungsverfahren (Scans, Bracketpositionierung usw.), Retainer, Turbobites, Versiegelungen, Pins mit Suprakonstruktion, superelastische Bögen, selbstligierende Brackets und kieferorthopädische Zahnreinigungen.
Kostenübernahme durch Versicherungen
Häufig decken private Versicherungen, ergänzende Zusatzversicherungen sowie die gesetzliche Krankenversicherung den überwiegenden Teil der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen ab – und das unabhängig vom Alter des Patienten.
Kostenabwicklung mit gesetzlichen Krankenkassen
Die genauen Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung lassen sich erst nach einer individuellen, unverbindlichen Beratung feststellen. Im Folgenden finden Sie jedoch einige Orientierungspunkte.
Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre)
In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen für Minderjährige, wobei ein Selbstbehalt von etwa 1500-2000 Euro zu erwarten ist. Für eine detailliertere Besprechung Ihrer spezifischen Situation empfehlen wir, einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Möglichkeiten zur Kostenübernahme und Finanzierung
Finanzierungsmöglichkeiten unter 30€ pro Monat
Falls Ihre Krankenversicherung nicht die gesamten Kosten der Behandlung abdeckt, bieten wir Ihnen dennoch eine flexible Finanzierungsmöglichkeit an. Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse und stellen Ihnen unterschiedliche Ratenzahlungspläne vor. Für eine genauere Beurteilung einer möglichen Kostenübernahme verlangen Versicherungen oft eine individuelle Diagnostik, wie 3D-Scans, Fotos und Röntgenbilder.
Zahnzusatzversicherungen
Wir empfehlen Ihnen, sich VOR Ihrem ersten Besuch in unserer Praxis über die Optionen zur Kostenübernahme durch eine Zahnzusatzversicherung zu informieren. Die Waizmanntabelle bietet einen umfassenden Überblick über die Leistungen aller Zahnzusatzversicherungstarife. Detaillierte Informationen, Bewertungen und Leistungsübersichten der verschiedenen Versicherungen finden Sie unter: www.waizmanntabelle.de.
Kostenerstattung durch private Versicherungen
Die Übernahme der Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen variiert je nach Ihrem Versicherungstarif, wobei eine vollständige Kostenübernahme bis zu 100% möglich ist.
Private Versicherungen decken häufig kieferorthopädische Behandlungen ab. Für eine genaue Bewertung der Kostenerstattung erfordern Versicherungen eine individuelle Diagnostik, einschließlich 3D-Scans, Fotos und Röntgenaufnahmen. Wir raten dazu, vor Beginn der Behandlung den Kostenplan bei Ihrer Versicherung einzureichen. Der Umfang der Kostenerstattung wird von Ihrem Versicherer basierend auf Ihrem spezifischen Versicherungstarif und den geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie etwaigen zusätzlichen Leistungen kommuniziert und kann bis zu 100% der Kosten umfassen.